ZUGPROBE
Mit Zugproben ist der einwandfreie und kraftschlüssige Verbund zwischen Anker und Baugrund nachzuweisen sowie auch die erste Schädigung (Streckgrenze oder Dehngrenze) und das Dehnverhalten von Werkstoffen. Eine Zugprobe ist eine Qualitätsprüfung und wird nach Vorlage der SIA 267/1 durchgeführt.
Die Zugproben werden an ausgewählten Bauwerksankern durchgeführt. Bei diesen Ankern ist das Einbettungsmaterial auf eine Länge von mindestens 0.5m hinter dem Ankerkopf zu entfernen, um sicherzustellen, dass zwischen Einbettungsmaterial des Ankers und der Auflagerkonstruktion bzw. dem Spritzbeton kein Kraftschluss vorhanden ist. Die Prüfkraft ist mindestens gleich dem Bemessungswert des Tragwiderstands des Ankers festzulegen. Nach der Prüfung wird der Anker auf die Anfangskraft entlastet und die bleibende Verschiebung gemessen.